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Achtung Straßenbahn

Andreaskreuz

Vorfahrt der Straßenbahn

Haltestelle






§40 StVO, Zeichen 101

Gefahrenstelle - mit Zusatzschild "Straßenbahn"

Mein Tipp: Warten Sie nicht erst auf dieses Zeichen. Erhöhen Sie bitte Ihre Aufmerksamkeit, sobald Sie Schienen in der Straße vorfinden. Beachten Sie dabei zwei ganz wichtige Dinge: Eine Straßenbahn kann Ihnen nicht ausweichen und hat einen viel längeren Bremsweg als Kraftfahrzeuge.



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§41 StVO, Zeichen 201

Andreaskreuz; Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!

Das Andreaskreuz wird heute oft in Verbindung mit Lichtzeichen aufgestellt. Fällt die LZA aus, ist dem Schienenverkehr trotzdem Vorrang zu gewähren. Das ist der Sinn dieses Verkehrsschildes. Auch wenn man in anderen Bundesländern (z.B.: Bayern) anders darüber denkt, in Sachsen ist das noch so. (siehe auch: Tipp zu Zeichen 101)



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§41 StVO, Zeichen 205

Vorfahrt gewähren!

Wo Schienenfahrzeuge einen kreisförmigen Verkehr kreuzen, an Wendeschleifen oder ähnlich geführten Gleisanlagen von Schienenbahnen, enthält das Zeichen mit dem Sinnbild einer Straßenbahn auf einem darüber angebrachten Zusatzschild das Gebot: "Der Schienenbahn Vorfahrt gewähren!". (Zitat aus der StVO)



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§41 StVO, Zeichen 224

Haltestelle von Bussen und Bahnen

Steht das Schild auf einer Haltestelleninsel, so besteht für die Fahrbahn rechts vom Schild kein eingeschränktes Haltverbot nach § 12 (3) Nr. 4. Die besondere Vorsicht an Haltestellen gilt auch gegenüber den in Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 20 (1) StVO).



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